Adelsbestätigung

Die Familie ist seit dem Mittelalter ritterbürtig und adelig.

Barthold von Hoyngen genannt Huene (gestorben 1634) und seine Brüder wurden am 17.10.1620 in die 1. Klasse der kurländischen Ritterschaft immatrikuliert. Dafür mussten 16 adelige Ahnen präsentiert werden. Das war für seinen Bruder Martin (kurländischer Hofmarschall) der Anlass, die gemeinsamen Ahnen 1646 in einer Ahnentafel festhalten zu lassen.

Ahnentafel des Martin von Hoyngen genannt Huene aus dem Jahre 1646
Ahnentafel des Martin von Hoyngen genannt Huene aus dem Jahre 1646

Am 3. April 1862 wurde dem Gesamtgeschlecht, mit Ausnahme der preußischen Linie, durch den Ukas Nr. 2823 des Dirigierenden Senats in Rußland die Berechtigung zur Führung des Baronstitels anerkannt. Am 20.10.1931 hat der damalige Ehrenschutzbund des Deutschen Adels, Abt. für adelsrechtliche Fragen (bestätigt durch ARA – Adelsrechtsausschuß vom 26./28.9.1955), für alle mit dem Baronstitel immatrikulierten Familien der Baltischen Ritterschaften die Nichtbeanstandung der Führung des Freiherrntitels beschlossen. Daher kann von diesen Familienmitgliedern sowohl der Titel Freiherr (Freifrau, Freiin) als auch der Titel Baron (Baronin, Baronesse) verwendet werden. Infolgedessen kommen auch beide Titelführungen vor. Die Nachkommen des Wilhelm von Hoiningen genannt Huene (Haus Ehrenbreitstein) erhielten 1863 die preußische Genehmigung zur Wiederaufnahme des Freiherrntitels .